Waldschloesschen Crivitz

Es handelt sich bei dem Bau nicht um einen Bunker der BEL: die FüST der BV des MfS für den Bezirk Schwerin.

Peter Rentsch,  28.11.2000

Das Objekt Crivitz wird auf einer mir vorliegenden Liste des AfNS vom November 1989 unter laufender Nummer 43 als Ausweichführungsstelle der BV Schwerin geführt. Da auch ich keinen "Bunkervandalismus befürworte, reicht es wenn wir von einer Entfernung von ca. 3 km vom Ort ausgehen. Diese Angabe bestätigt eine im Nachrichtenwesen tätige Quelle ebenfalls.

In meiner Veröffentlichung Befehl >>Filigran<< ist zu dem gebauten Bunkertyp einiges nachzulesen. Vgl. ddr-bunker.de oder bunker-harnekop.de -Literaturhinweise.

Die dieser AFüst zugeordnete abgesetzte Sendestelle liegt ebenfalls nicht weit davon entfernt. Hier könnte sich um den Bunkertyp FB 3.2. handeln. Er wurde in der Regel für diese Zwecke errichtet.

Paul Bergner,  28.11.2000

Da ich erst angenommen hatte, dass es sich um ein Objekt der 'Bezirkseinsatzleitung' gehandelt hat, hier trotzdem die allgemeinen Informationen zu den BEL.

Die administrativen Strukturen der DDR für den Verteitigungsfall waren hierarchisch geordnet. Dem Nationalen Verteidungsrat, als höchstem Organg für die Landesverteidigung, waren auf Bezirks- und Kreisebene (Bezirkseinsatzleitungen [BEL], Kreiseinsatzleitungen [KEL]) ähnlich zusammengesetzte Gremien nachgeschaltet.

In den BEL führte der jeweilige 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung eine Gruppe, die aus dem 2. Sekretär, dem Chef des Wehrbezirkskommandos, dem Leiter der Bezirksverwaltung der Staatssicherheit, dem Chef der Bezirksbehörde der Volkspolizei, dem Vorsitzenden des Rates des Bezirkes und dem Leiter der Abteilung für Sicherheitsfragen der Bezirksleitung bestand.

Im Kriegszustand (bzw. in Vorbereitung darauf) waren ihnen wesentliche Aufgaben zugewiesen, die ihr Territorium betrafen.
“Diese Aufgaben umfaßten u.a. die Planung, Koordinierung und Durchsetzung von Maßnahmen zur Verteidigung des Territoriums, zur Unterstützung der Handlungen der Vereinten Streitkräfte, zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit, zu der auch die Niederhaltung 'staatsfeindlicher Aktionen' der Bevölkerung zählte, zur Umstellung aller Bereiche auf den Kriegszustand, zur Realisierung der operativen Vorbereitung des Territoriums sowie zur personellen Auffüllung der Führungsorgane und Truppen der NVA ... .” (aus dem Statut der Einsatzleitungen in: Dietrich [Hg.], Handbuch der bewaffneten Organe der DDR, Berlin 1998, S. 17.)

Thomas Kemnitz,  20.11.2000

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